Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Leistungen unter der Marke bauzeitraffer.com · Nordlicht GmbH · Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die Nordlicht GmbH (im Folgenden „Nordlicht") unter der Marke bauzeitraffer.com erbringt: insbesondere Vermietung und Betrieb von Baustellenkamera-Systemen, Montage- und Serviceleistungen, Bereitstellung des Online-Bildportals, Erstellung von Zeitraffer-Filmen sowie ergänzende Leistungen wie Drohnenaufnahmen und 360°-Rundgänge. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten diese AGB nur insoweit, als sie zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen nicht widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Anfragen über den Angebots-Konfigurator, per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich. Auf Basis der Anfrage – bei Bedarf nach einer Begehung vor Ort – erstellt Nordlicht ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Im Angebot genannte Leistungsumfänge, Laufzeiten und Preise sind maßgeblich und gehen abweichenden Angaben auf der Website vor.
3. Leistungsumfang
3.1 Full-Service-Pakete
Nordlicht wählt gemeinsam mit dem Auftraggeber den Kamerastandort, montiert das Kamerasystem, betreibt und wartet es über die vereinbarte Laufzeit, überwacht die Funktion remote und stellt die Aufnahmen über ein Online-Portal bereit. Nach Ende der Laufzeit demontiert Nordlicht das System und erstellt den vereinbarten Zeitraffer-Film (Schnitt, Stabilisierung, auf Wunsch Musik und Logo).
3.2 Selbstmontage-Paket
Beim Selbstmontage-Paket erhält der Auftraggeber ein vorkonfiguriertes Kamerasystem zur Selbstmontage. Für die fachgerechte, sichere Anbringung sowie die Einhaltung örtlicher Vorschriften ist der Auftraggeber verantwortlich. Rücksendung nach Projektende gemäß Vereinbarung.
3.3 Eigentum an der Technik
Sämtliche Kamerasysteme samt Zubehör bleiben im Eigentum von Nordlicht und werden dem Auftraggeber für die Vertragslaufzeit mietweise überlassen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung eines geeigneten, zugänglichen Montageorts sowie – falls vereinbart – eines 230-V-Stromanschlusses für die gesamte Laufzeit;
- Einholung sämtlicher erforderlicher Zustimmungen und Genehmigungen (z. B. Grundeigentümer, Baustellenbetreiber, behördliche Bewilligungen);
- Information der auf der Baustelle tätigen Personen über die Zeitraffer-Dokumentation, soweit datenschutzrechtlich erforderlich (Nordlicht stellt hierfür Vorlagen und Hinweisschilder bereit);
- Schutz des Systems vor vermeidbaren Beeinträchtigungen (z. B. Verstellung, Verdeckung, Beschädigung durch Baugeräte) und unverzügliche Meldung erkennbarer Störungen;
- Zutritt für Montage-, Service- und Demontagetermine nach Terminabsprache.
5. Datenschutz und Bildaufnahmen
Die Systeme erstellen Einzelbilder in Intervallen; es erfolgt keine durchgehende Videoüberwachung und keine Tonaufnahme. Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden vor der Speicherung automatisiert verpixelt. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Baustellendokumentation ist der Auftraggeber; Nordlicht wird als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags ist Bestandteil des Auftrags. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
6. Verfügbarkeit der Aufnahmen
Nordlicht überwacht die Systeme laufend und behebt Störungen schnellstmöglich. Eine vollständig lückenlose Aufzeichnung kann jedoch nicht garantiert werden: Insbesondere bei Solar-Systemen können extreme Witterungsbedingungen (z. B. anhaltende Dunkelheit, schneebedeckte Panele), Ausfälle des Mobilfunknetzes, Stromunterbrechungen oder Einwirkungen Dritter zu temporären Aufzeichnungslücken führen. Kurzzeitige Lücken berechtigen nicht zur Entgeltminderung, sofern die Dokumentation insgesamt gewährleistet bleibt.
7. Nutzungsrechte am Bild- und Filmmaterial
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht am fertigen Zeitraffer-Film und den Aufnahmen seines Projekts für eigene Zwecke (einschließlich Marketing und Social Media). Nordlicht ist berechtigt, das Projekt und daraus erstelltes Material zur Eigenwerbung als Referenz zu nutzen (Website, Social Media, Angebote), sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. Vereinbarte Vertraulichkeit geht vor.
8. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlungsplan und Zahlungsziele werden im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
9. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Angebot und orientiert sich an der geplanten Bauzeit. Verlängert sich das Bauvorhaben, kann die Dokumentation zu den vereinbarten Konditionen monatsweise verlängert werden. Eine vorzeitige Beendigung ist zu den im Angebot festgelegten Konditionen möglich.
10. Beschädigung, Verlust, Diebstahl
Der Auftraggeber haftet für Beschädigung oder Verlust des überlassenen Systems, soweit die Ursache seiner Sphäre zuzurechnen ist (z. B. Beschädigung durch Baubetrieb, unzureichende Sicherung des vereinbarten Standorts). Nordlicht wird das System in diesem Fall schnellstmöglich ersetzen; die bereits übertragenen Aufnahmen bleiben durch die Cloud-Speicherung erhalten.
11. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Nordlicht haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – sowie für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln.
12. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher im Sinne des KSchG haben bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gemäß FAGG ab Vertragsabschluss. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich einen Leistungsbeginn vor Ablauf der Rücktrittsfrist, ist bei Rücktritt ein anteiliges Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Der Rücktritt kann formlos erklärt werden, z. B. per E-Mail an info@bauzeitraffer.com.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der Nordlicht GmbH. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Nordlicht; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.